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   BVerwG, 14.10.1993 - 9 B 589.93   

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https://dejure.org/1993,17045
BVerwG, 14.10.1993 - 9 B 589.93 (https://dejure.org/1993,17045)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1993 - 9 B 589.93 (https://dejure.org/1993,17045)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 9 B 589.93 (https://dejure.org/1993,17045)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abschiebungsschutz - Drohen politischer Verfolgung in der Türkei - Bestehen einer innerstaatlichen Fluchtalternative - Einholung zusätzlicher Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 9 B 589.93
    Dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten absieht, obwohl die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 9 B 589.93
    Gegen die Würdigung der wirtschaftlichen Verhältnisse, unter denen die Klägerin in W. und I. wird leben müssen, als insgesamt auskömmlich und nicht existenziell bedrohlich wendet sich die Beschwerde zwar ebenfalls; sie macht indessen insoweit keinen Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO geltend, sondern beanstandet lediglich die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts - das die an eine innerstaatliche Fluchtalternative in wirtschaftlicher Hinsicht zu stellenden Anforderungen zutreffend mit der Abwesenheit existenzieller Gefahren für Leib und Leben wie der Gefahr des Verhungerns umschrieben hat (vgl. Urteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - a.a.O. Nr. 72 und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - a.a.O. Nr. 104, S. 170/171) - nach Art einer Rechtsmittelschrift.
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 9 B 589.93
    Gegen die Würdigung der wirtschaftlichen Verhältnisse, unter denen die Klägerin in W. und I. wird leben müssen, als insgesamt auskömmlich und nicht existenziell bedrohlich wendet sich die Beschwerde zwar ebenfalls; sie macht indessen insoweit keinen Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO geltend, sondern beanstandet lediglich die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts - das die an eine innerstaatliche Fluchtalternative in wirtschaftlicher Hinsicht zu stellenden Anforderungen zutreffend mit der Abwesenheit existenzieller Gefahren für Leib und Leben wie der Gefahr des Verhungerns umschrieben hat (vgl. Urteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - a.a.O. Nr. 72 und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - a.a.O. Nr. 104, S. 170/171) - nach Art einer Rechtsmittelschrift.
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 9 B 589.93
    Dies ist - nur - dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen muß, daß die Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind, die für die Verwertbarkeit von Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles gegeben sein müssen, weil die vorliegenden Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel enthalten, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche aufweisen, ferner, wenn sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter ergeben oder wenn sich herausstellt, daß es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorhandenes Fachwissen erfordert (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38).
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